KRITIS-Stromversorgung für Energie, Wasser, Verkehr und Telekommunikation
Regional für Sie im Einsatz – von Jena bis Görlitz, vom Erzgebirge bis Berlin.
Welche Lösung brauchen Sie für Ihre Anlage?
Aggregate für mehrstündige Ausfälle
USV für Leit- und Fernwirktechnik
Batterien für Schutz- und Übertragungstechnik
Erfahrung mit Notstrom
Regional erreichbar
Ein Ansprechpartner
Anforderungen nach Sektor
Energie: Umspannwerke und Netzleitstellen
Wasser und Abwasser: Pumpen und Außenstationen
Verkehr: Leitstellen, Tunnel und Flughafen
Telekommunikation: –48 V und Funkstandorte
Bausteine einer resilienten KRITIS-Stromversorgung
Redundanz und Schwarzstartfähigkeit
Lasttests und Probeläufe
Verteilte Standorte im Blick
Ist meine Anlage vom KRITIS-Dachgesetz erfasst?
Das hängt davon ab, ob sie von der noch ausstehenden Rechtsverordnung mit Sektoren und Schwellenwerten erfasst wird. Diese Einordnung können wir nicht rechtsverbindlich vornehmen. Wir unterstützen Sie auf der technischen Seite – mit Bestandsaufnahme, Konzept und Nachweisen; aktuelle Informationen zum Verfahren veröffentlicht das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK).
Wie hängen Dachgesetz und NIS2 zusammen?
Das Dachgesetz zielt auf die physische Resilienz kritischer Anlagen. Die Cybersicherheit regelt das BSI-Gesetz, das mit dem NIS-2-Umsetzungsgesetz zum 6. Dezember 2025 neu gefasst wurde; es verlangt unter anderem Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Betriebs und zum Krisenmanagement. Eine gesicherte Stromversorgung berührt beide Bereiche – Grundlagen dazu im Beitrag Notstrom, Netzersatzanlage und USV.
Vom Risiko zum belastbaren Notstromkonzept
Das klären wir mit Ihnen
- Kritische Verbraucher und tatsächlicher Lastgang
- Geforderte Autarkiezeit je Standort
- Anlaufströme von Pumpen und Lüftern
- Brennstoffvorrat und Nachbetankung
- Prüf-, Test- und Dokumentationsplan
Betriebsbereit halten und nachweisen
Service passend zu Ihrem Betrieb
Optional sind stündliche Zustandsabfragen über einen IoT-Router möglich. Anbindung, Auswertung und Vorgehen bei Auffälligkeiten stimmen wir vorab ab.
Je nach Standort und separat vereinbartem Serviceumfang möglich. Diese Leistungen gehören nicht zum Standardumfang.
Häufige Fragen zur KRITIS-Stromversorgung
Was ist das KRITIS-Dachgesetz?
Das „Dachgesetz zur Stärkung der physischen Resilienz kritischer Anlagen“ (KRITISDachG) setzt die EU-Richtlinie 2022/2557 in deutsches Recht um und ist am 17. März 2026 in Kraft getreten. Es sieht für Betreiber kritischer Anlagen unter anderem eine Registrierung, Risikobewertungen, Resilienzmaßnahmen und Meldepflichten bei Vorfällen vor. Welche Anlagen erfasst sind, soll eine Rechtsverordnung festlegen, die nach Angaben des BBK Anfang Oktober 2026 noch in Erarbeitung und Abstimmung war. Eine bestimmte Notstromtechnik schreibt das Gesetz nach unserem Kenntnisstand nicht vor; für Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an Ihre Rechtsberatung oder die zuständige Behörde.
Wir liegen unter den KRITIS-Schwellenwerten – brauchen wir trotzdem ein Notstromkonzept?
Auch ein kleines Stadtwerk oder ein regionaler Verkehrsbetrieb versorgt Menschen, die bei einem Stromausfall auf Wasser, Mobilität oder Kommunikation angewiesen sind. Ein Notstromkonzept zeigt, welche Anlagen wie lange weiterlaufen und wo Lücken bestehen – unabhängig von einer gesetzlichen Einstufung. Für Rathaus, Feuerwehr und Verwaltungsgebäude gibt es eine eigene Seite zur Notstromversorgung für Kommunen und Behörden.
Welche Autarkiezeit ist sinnvoll?
Eine allgemeingültige Zahl gibt es nicht. Maßgeblich sind die Risikobewertung, vorhandene Speicher wie Hochbehälter, branchenspezifische Vorgaben und die Frage, wie schnell Brennstoff nachgeliefert werden kann. Wir rechnen verschiedene Szenarien durch und zeigen, was jede Stufe an Technik und Brennstoff erfordert.
Was ist eine 48V USV?
Gemeint ist meist eine Gleichstromversorgung mit −48 V, wie sie in der Telekommunikation verbreitet ist. Gleichrichter speisen die Verbraucher und laden zugleich die Batterien, die bei Netzausfall ohne Umschaltung übernehmen. Die Schnittstelle am Geräteeingang beschreibt ETSI EN 300 132-2. Gleichstromanlagen und stationäre Batterien betreuen wir herstellerübergreifend – mehr unter Batterieanlagen.
Reicht eine USV allein als Notstrom?
Eine USV überbrückt ohne Unterbrechung, ihre Laufzeit ist aber durch die Batterie begrenzt. Für Ausfälle über Stunden und für Verbraucher mit hohen Anlaufströmen wie Pumpen oder Tunnellüfter wird in der Regel eine Netzersatzanlage ergänzt. Wie Sie Leistung und Überbrückungszeit ermitteln, zeigt der Beitrag zur USV-Berechnung.
Lassen Sie uns Ihr Vorhaben besprechen.
Stefan Wirth
0351 8304437