Energie · Wasser · Verkehr · Telekommunikation

KRITIS-Stromversorgung für Energie, Wasser, Verkehr und Telekommunikation

Ob als KRITIS-Betreiber eingestuft oder nicht: Stadtwerke, Wasserversorger, Verkehrsbetriebe und Netzbetreiber müssen auch bei längeren Stromausfällen arbeiten können. AKKURAT plant, errichtet und betreut die KRITIS-Stromversorgung – von USV und Aggregat bis zur Gleichstromanlage.
Planung, Errichtung und Service aus Radebeul bei Dresden.
Regional für Sie im Einsatz – von Jena bis Görlitz, vom Erzgebirge bis Berlin.

Welche Lösung brauchen Sie für Ihre Anlage?

Langzeit-Notstrom

Aggregate für mehrstündige Ausfälle

Dieselaggregate tragen Pumpen, Leitstellen und Betriebsgebäude über Stunden oder Tage, solange Brennstoff nachkommt. Wir planen, errichten, prüfen und reparieren Netzersatzanlagen.
Unterbrechungsfrei

USV für Leit- und Fernwirktechnik

Leitsysteme, Fernwirkstationen und Verkehrsrechner dürfen beim Umschalten auf Ersatzstrom nicht ausfallen. Eine Online-USV überbrückt bis zur Lastübernahme durch das Aggregat.
Gleichstrom

Batterien für Schutz- und Übertragungstechnik

Schutztechnik in Umspannwerken und Übertragungstechnik der Netzbetreiber arbeiten mit Gleichspannung aus stationären Batterien. Diese Anlagen betreuen wir herstellerübergreifend.

Referenzkunden aus unserem Notstrombereich

Logo Flughafen Dresden
Logo Deutscher Bundestag
Logo Infineon
Logo Universitätsklinikum Dresden
Logo HZDR
Seit 1996

Erfahrung mit Notstrom

AKKURAT – Gesicherte Stromversorgungen GmbH.
Radebeul bei Dresden

Regional erreichbar

Persönliche Abstimmung für Ihr Projekt und Ihre Anlage.
Planung bis Service

Ein Ansprechpartner

Errichtung, Inbetriebnahme und Betreuung zusammengedacht.
Anforderungen

Anforderungen nach Sektor

Die Grundfrage ist überall gleich: Was muss wie lange ohne öffentliches Netz weiterlaufen? Die Technik dahinter unterscheidet sich je nach Sektor deutlich.

Energie: Umspannwerke und Netzleitstellen

Schutz- und Leittechnik in Umspannwerken und Schaltanlagen braucht eine eigene Gleichstromversorgung aus Gleichrichtern und stationären Batterien. Netzleitstelle und Betriebsgebäude sichern USV und Aggregat ab. Batterie- und Gleichstromanlagen →

Wasser und Abwasser: Pumpen und Außenstationen

Bei der Notstromversorgung von Wasserwerk und Pumpwerk bestimmen die hohen Anlaufströme großer Pumpen die Aggregatgröße. Fernwirk- und Prozessleittechnik in Außenstationen läuft über eine USV, damit Störmeldungen auch bei Netzausfall ankommen. Batterieräume planen wir mit Lüftung und Unterbringung nach DIN EN IEC 62485-2. Netzersatzanlagen planen →

Verkehr: Leitstellen, Tunnel und Flughafen

Bei der USV in der Verkehrstechnik geht es um Verkehrsrechner, Leit- und Sicherungstechnik und Fahrgastinformation. Für Straßentunnel behandeln die RABT der FGSV unter anderem Lüftung, Tunnelfunk, Fluchtwegkennzeichnung und Stromversorgung. Beim Notstrom am Flughafen kommen Terminal-IT, Gepäckförderung und Befeuerung mit eigenen Vorgaben hinzu. Sicherheitsbeleuchtung →

Telekommunikation: –48 V und Funkstandorte

Die Stromversorgung der Telekommunikation beruht häufig auf −48-V-Gleichstromanlagen, deren Batterien bei Netzausfall ohne Umschaltung übernehmen. Unbemannte Funkstandorte überwachen wir nach Vereinbarung aus der Ferne; für längere Autonomie kommen Brennstoffzellen in Frage. Brennstoffzellen →
Technischer Überblick

Bausteine einer resilienten KRITIS-Stromversorgung

Ein Notstromkonzept für kritische Anlagen verbindet drei Ebenen: das Aggregat für die Leistung, die USV für Steuerung und Kommunikation und die Gleichstromanlage für Schutz- und Übertragungstechnik. Redundanz auf jeder Ebene verhindert, dass ein einzelner Fehler die gesamte Versorgung stoppt.

Redundanz und Schwarzstartfähigkeit

Ein zweites Aggregat oder ein zusätzliches USV-Modul fängt den Ausfall einer Komponente ab. Ebenso wichtig ist, dass die Anlage ohne Netz selbstständig startet und Pumpen oder Lüfter gestaffelt zuschaltet.

Lasttests und Probeläufe

Ein Probelauf ohne Last zeigt nur, dass der Motor anspringt. Aussagekräftig sind Tests unter Last, bei denen auch Umschaltung und Rückschaltung geprüft werden. Wir führen solche Prüfungen durch und protokollieren die Ergebnisse.

Verteilte Standorte im Blick

Pumpwerke, Funkmasten und Streckenschränke werden selten besucht. Nach Vereinbarung fragen wir den Anlagenzustand stündlich über IoT-Router ab, sodass Auffälligkeiten früh sichtbar werden und sich Einsätze bündeln lassen.

Ist meine Anlage vom KRITIS-Dachgesetz erfasst?
Das hängt davon ab, ob sie von der noch ausstehenden Rechtsverordnung mit Sektoren und Schwellenwerten erfasst wird. Diese Einordnung können wir nicht rechtsverbindlich vornehmen. Wir unterstützen Sie auf der technischen Seite – mit Bestandsaufnahme, Konzept und Nachweisen; aktuelle Informationen zum Verfahren veröffentlicht das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK).

Wie hängen Dachgesetz und NIS2 zusammen?
Das Dachgesetz zielt auf die physische Resilienz kritischer Anlagen. Die Cybersicherheit regelt das BSI-Gesetz, das mit dem NIS-2-Umsetzungsgesetz zum 6. Dezember 2025 neu gefasst wurde; es verlangt unter anderem Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Betriebs und zum Krisenmanagement. Eine gesicherte Stromversorgung berührt beide Bereiche – Grundlagen dazu im Beitrag Notstrom, Netzersatzanlage und USV.

Planung & Errichtung

Vom Risiko zum belastbaren Notstromkonzept

Wir nehmen Ihre vorhandene Notstromtechnik auf, bewerten sie gegen die geforderte Autarkiezeit und zeigen Lücken auf. Eine Lastgangmessung liefert dafür belastbare Zahlen; daraus entsteht ein Konzept, das sich prüfen und dokumentieren lässt. Zu unseren Kunden zählen unter anderem der Flughafen Dresden und der Deutsche Bundestag.

Das klären wir mit Ihnen

  • Kritische Verbraucher und tatsächlicher Lastgang
  • Geforderte Autarkiezeit je Standort
  • Anlaufströme von Pumpen und Lüftern
  • Brennstoffvorrat und Nachbetankung
  • Prüf-, Test- und Dokumentationsplan
Wartung & Betreuung

Betriebsbereit halten und nachweisen

Notstromanlagen kritischer Infrastrukturen werden selten gebraucht – umso wichtiger sind regelmäßige Wartung, Prüfung und Probeläufe. Wir warten USV, Aggregate und Batterieanlagen nach einem Plan, der Sperrzeiten und Zugänge berücksichtigt, und stellen die Protokolle je Standort für Ihre Nachweise bereit.
Wir melden uns von uns aus, wenn Batterien oder Lüfter nach Herstellervorgabe fällig werden oder Ersatzteile abgekündigt sind. 24/7-Service und Reaktionszeiten ab 2 Stunden sind je nach Standort und separat vereinbartem Serviceumfang möglich.

Service passend zu Ihrem Betrieb

Fernmonitoring nach Vereinbarung
Optional sind stündliche Zustandsabfragen über einen IoT-Router möglich. Anbindung, Auswertung und Vorgehen bei Auffälligkeiten stimmen wir vorab ab.
24/7 und Reaktionszeiten ab 2 Stunden
Je nach Standort und separat vereinbartem Serviceumfang möglich. Diese Leistungen gehören nicht zum Standardumfang.
Gut zu wissen

Häufige Fragen zur KRITIS-Stromversorgung

Das „Dachgesetz zur Stärkung der physischen Resilienz kritischer Anlagen“ (KRITISDachG) setzt die EU-Richtlinie 2022/2557 in deutsches Recht um und ist am 17. März 2026 in Kraft getreten. Es sieht für Betreiber kritischer Anlagen unter anderem eine Registrierung, Risikobewertungen, Resilienzmaßnahmen und Meldepflichten bei Vorfällen vor. Welche Anlagen erfasst sind, soll eine Rechtsverordnung festlegen, die nach Angaben des BBK Anfang Oktober 2026 noch in Erarbeitung und Abstimmung war. Eine bestimmte Notstromtechnik schreibt das Gesetz nach unserem Kenntnisstand nicht vor; für Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an Ihre Rechtsberatung oder die zuständige Behörde.

Auch ein kleines Stadtwerk oder ein regionaler Verkehrsbetrieb versorgt Menschen, die bei einem Stromausfall auf Wasser, Mobilität oder Kommunikation angewiesen sind. Ein Notstromkonzept zeigt, welche Anlagen wie lange weiterlaufen und wo Lücken bestehen – unabhängig von einer gesetzlichen Einstufung. Für Rathaus, Feuerwehr und Verwaltungsgebäude gibt es eine eigene Seite zur Notstromversorgung für Kommunen und Behörden.

Eine allgemeingültige Zahl gibt es nicht. Maßgeblich sind die Risikobewertung, vorhandene Speicher wie Hochbehälter, branchenspezifische Vorgaben und die Frage, wie schnell Brennstoff nachgeliefert werden kann. Wir rechnen verschiedene Szenarien durch und zeigen, was jede Stufe an Technik und Brennstoff erfordert.

Gemeint ist meist eine Gleichstromversorgung mit −48 V, wie sie in der Telekommunikation verbreitet ist. Gleichrichter speisen die Verbraucher und laden zugleich die Batterien, die bei Netzausfall ohne Umschaltung übernehmen. Die Schnittstelle am Geräteeingang beschreibt ETSI EN 300 132-2. Gleichstromanlagen und stationäre Batterien betreuen wir herstellerübergreifend – mehr unter Batterieanlagen.

Eine USV überbrückt ohne Unterbrechung, ihre Laufzeit ist aber durch die Batterie begrenzt. Für Ausfälle über Stunden und für Verbraucher mit hohen Anlaufströmen wie Pumpen oder Tunnellüfter wird in der Regel eine Netzersatzanlage ergänzt. Wie Sie Leistung und Überbrückungszeit ermitteln, zeigt der Beitrag zur USV-Berechnung.

Ihr Ansprechpartner

Lassen Sie uns Ihr Vorhaben besprechen.

Stefan Wirth, Geschäftskundenbetreuer bei AKKURAT

Stefan Wirth

Geschäftskundenbetreuer
0351 8304437
Regional für Sie im Einsatz – von Jena bis Görlitz, vom Erzgebirge bis Berlin. Nennen Sie uns Ihren Standort. Wir stimmen Einsatzmöglichkeiten und Serviceumfang mit Ihnen ab.

Ihre Anfrage

Nennen Sie uns Sektor, Art und Anzahl der Standorte – etwa Pumpwerk, Umspannwerk, Leitstelle oder Funkstandort – sowie die vorhandene Notstromtechnik und, falls bekannt, die angestrebte Autarkiezeit. Konzepte, Prüfprotokolle oder Lastdaten können Sie gern beifügen.




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