Mietbedingungen

Allgemeines:

  • Die Vermietung erfolgt gemäß den vorliegenden Mietbedingungen als Ergänzung zu den AGB der Akkurat – Gesicherte Stromversorgungen GmbH.
  • Die Auftragsbestätigung bildet die Grundlage für den Vertragsabschluss und den Vertragsinhalt. Angebote sind freibleibend.

Verifizierung des Mieters:

  • Zur Verifizierung ist eine Kopie des Personalausweises innerhalb von 48 Stunden nach Auftragsbestätigung erforderlich. Die Kopie dient ausschließlich der Identitätsprüfung und wird vertraulich behandelt.
  • Erfolgt keine Einreichung innerhalb der Frist, behält sich der Vermieter das Recht vor, die Bestellung zu stornieren und bereits geleistete Zahlungen zurückzuerstatten.

Mietdauer und Mietbeginn:

  • Die Mietzeit beginnt bei Selbstabholung am Tag der Entgegennahme, bei Versand am Tag der Zustellung.
  • Das Mietverhältnis endet mit Rücksendung durch den Mieter, jedoch frühestens mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit.

Mietgebühr und Zahlungsmodalitäten:

  • Die Mietgebühr ist der Auftragsbestätigung zu entnehmen. Rechnungsstellung erfolgt netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
  • Die Zahlung erfolgt im Voraus über die auf der Kassenseite angebotenen Zahlungsmethoden.
  • Beim Kauf des Mietgeräts oder eines gleichwertigen Geräts innerhalb von zwei Wochen nach Ende der Mietzeit wird der Nettomietpreis der letzten Rechnung auf den Kaufpreis angerechnet.

Rückgabe und Vorzeitige Rückforderung:

  • Der Vermieter behält sich vor, das gemietete Gerät nach Ablauf der ursprünglich vereinbarten Mietdauer zurückzufordern.

Versand und Transportkosten:

  • Der Versand erfolgt durch eine beauftragte Spedition oder Paketdienst auf Kosten des Vermieters. Alternativ ist eine Selbstabholung möglich.

Gerätezustand und Mängel:

  • Der Zustand des Geräts wird vor Versand dokumentiert. Der Mieter muss das Gerät nach Erhalt unverzüglich prüfen und eventuelle Mängel innerhalb von 5 Werktagen melden.
  • Der Mieter darf das Gerät nicht ohne Zustimmung des Vermieters modifizieren oder reparieren.
  • Bei Verlust oder Beschädigung muss der Mieter den Vermieter unverzüglich informieren.

Nutzung und Haftung:

  • Der Mieter verpflichtet sich, das Gerät gemäß den Anweisungen des Herstellers zu nutzen. Bei Schäden durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Missachten haftet der Mieter.

Rechte und Softwarelizenz:

  • Der Mieter erhält ein nicht übertragbares Nutzungsrecht für den Mietgegenstand. Alle Rechte an der Software und deren Kopien bleiben beim Hersteller oder Vermieter.
  • Die Anfertigung von Kopien der Software ist ohne Genehmigung untersagt.

Eigentum und Weitergabe:

  • Der Mietgegenstand bleibt Eigentum der Akkurat – Gesicherte Stromversorgungen GmbH. Der Mieter darf das Gerät weder untervermieten noch Dritten überlassen.

Verlust oder Beschädigung:

  • Der Mieter haftet für Verlust oder Beschädigung, die über normalen Verschleiß hinausgehen. Der Zeitwert des Geräts ist in solchen Fällen zu ersetzen.

Pfändung und Rechte Dritter:

  • Bei Pfändung des Geräts muss der Mieter den Vermieter unverzüglich informieren und das Pfändungsprotokoll übermitteln.

Erfüllungsort und Gerichtsstand:

  • Erfüllungsort und Gerichtsstand richten sich nach den AGB der Akkurat – Gesicherte Stromversorgungen GmbH.

Vertragsschluss:

  • Das Mietverhältnis kommt mit der Bestellung der als Mietprodukte deklarierten Geräte im Online-Shop zustande. Die Annahme der Mietbedingungen erfolgt digital.
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